AGB- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eventfirma Die Nachtmanager / Gerrit Klein Eventmanagement nachfolgend auch "Veranstalter" genannt.
Die Firma " Die Nachtmanager " mietet Diskotheken und andere Veranstaltungsraümlichkeiten und richtet dort unter anderem Tanzveranstaltungen aus nachfolgend "Events" genannt, zusätzlich zu unseren AGBs gelten die jeweiligen AGBs der Diskotheken.


1. Der Besucher unserer Events verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist unser Sicherheitspersonal verpflichtet, am Einlass entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter unserer Gäste zu überprüfen. Am Einlass gilt insbesondere: Gemäß § 5 (1) JuSchG ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren das Betreten der Discothek nur in Begleitung Erziehungsberechtigter gestattet, Jugendlichen ab 16 Jahren ohne Begleitung Erziehungsberechtigter, ist der Aufenthalt in des Events bis Mitternacht gestattet. Erziehungsberechtigter im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist:

2. jede Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht,

3. jede sonstige Person über achtzehn Jahre, soweit sie auf Grund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt oder soweit sie das Kind oder den Jugendlichen im Rahmen der Ausbildung oder mit Zustimmung d. Personensorgeberechtigten im Rahmen der Jugendhilfe betreut. Die Personen gemäß Ziffer 2 haben ihre Berechtigung auf Verlangen nachzuweisen (Vollmacht), da wir im Zweifelsfalle die Berechtigung überprüfen müssen. Wir erwarten eine schriftliche Vollmacht der Eltern mit deren BPA-Kopie zur Prüfung der Unterschrift.

4. Im Brandfall sind die relevanten, grün-weiß beschilderte Notausgänge zu benutzen.

5. Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbarer und explosiver Stoffe ist verboten.

6. Auf den zum Veranstaltungsort gehörenden Flächen, sind der Besitz, die Einnahme, der Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, Prostitution und Glücksspiel ausdrücklich verboten.

7. Alkoholisierten oder sonst wie berauschten Personen ist der Zutritt verboten. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind untersagt.

8. Mäntel, Jacken und Wertgegenstände sollten schon im eigenen Interesse an der Garderobe abgegeben werden.Für Wertgegenstände in der Garderobe wird keine Haftung übernommen. Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, welche nicht an der Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen.

9. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

10. Gäste, die Unruhe stiften oder Schlägereien anzetteln, erhalten sofortiges Hausverbot und eine Strafanzeige des Veranstalters. Das Hausverbot kann mündlich ausgesprochen und bei schwerwiegenden Fällen mit Postzustellurkunde auch schriftlich mitgeteilt werden. Wer mutwillig Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen zerstört, erhält sofortiges Hausverbot und wird für den verursachten Schaden haftbar gemacht.

11. Der Besucher stellt den Veranstalter von jeglichen Schadensersatzansprüchen aus Körperschäden, insbesondere Hörschäden die aus einem Besuch resultieren zu jeder Zeit frei. Das Betreten der Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Beim vorübergehenden Verlassen der Veranstaltung ist ein Kontrollstempel erforderlich. Dieser Stempel ist Beleg für den bereits entrichteten Eintrittspreis.

12. Ein Sitzplatzanspruch besteht nicht.

13. Auf der Veranstaltung werden zu Werbezwecken Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen. Alle Aufnahmen innerhalb unserer Veranstaltungsorte sind Eigentum der Eventfirma Gerrit Klein Eventmanagement. Eine weitere Verbreitung bedarf, neben der Zustimmung der abgebildeten Personen, unserem Einverständnis.

14. Sollten Gäste im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sein, mögen sie dies bitte sofort mitteilen. Die Bilder werden dann umgehend gelöscht und nicht veröffentlicht. Im Internet veröffentlichte Bilder können auch später noch gelöscht werden, wenn dies von den Abgebildeten ausdrücklich gewünscht wird.

15. Auf der Veranstaltung können zu Werbezwecken Viedeoaufnahmen angefertigt werden. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung, dass hier Filmaufnahmen gefertigt werden.

16. Mit Betreten der Veranstaltungen der Firma Gerrit Klein Eventmanagement bzw. mit dem Entrichten des Eintrittspreises erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im rechtlichen Sinne an.

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- 200 x Freier Eintritt

- 10 x 10 Euro Freiverzehr

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